Fachstelle Opferhilfe Thurgau
Sind Sie oder nahe Angehörige durch eine Straftat in körperlicher, sexueller oder psychischer Hinsicht unmittelbar verletzt worden? Dann haben Sie Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Fachstelle Opferhilfe Thurgau.
Geschichte und Auftrag
1993 trat das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten in Kraft (Opferhilfegesetz, OHG). Es verpflichtet die Kantone, Beratungsstellen einzurichten, welche den Opfern von Straftaten medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe leisten und vermitteln sowie über Hilfe an Opfer informieren. Der Kanton Thurgau hat dafür eine Leistungsvereinbarung mit der BENEFO-STIFTUNG abgeschlossen.
Unser Angebot umfasst
ABKLÄRUNG
ob Sie als Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes gelten
INFORMATION
über Ihre Rechte im Strafverfahren und die gesetzlich festgelegten Fristen
BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG
bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen, im Strafverfahren, bei der Geltendmachung von Versicherungsleistungen und, unter bestimmten Voraussetzungen, finanzielle Sofort- und weitere Hilfe sowie Entschädigung und Genugtuung
VERMITTLUNG
von Fachpersonen aus dem juristischen, psychotherapeutischen und medizinischen Bereich, von Notunterkünften und anderen Beratungsstellen
Unsere Beraterinnen
Die Beraterinnen sind Fachleute in Sozialer Arbeit mit Weiterbildung in Opferhilfe. Sie sind an die strenge gesetzliche Schweigepflicht gebunden.
Kosten
Die Beratungen sind für Opfer von Straftaten und die ihnen nahe stehenden Personen kostenlos.

