Rechtsauskunft für Familienfragen
Telefon 052 723 48 20
Im Auftrag des Kantons Thurgau
Für Ratsuchende bei familienrechtlichen Fragen wie Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht (nicht abschliessend) bieten wir Kurzberatung von 20 Minuten bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt an. Die Ratsuchenden zahlen lediglich eine Spesenentschädigung von 20 Franken. Die Beratungen finden regelmässig in folgenden Gemeinden statt:
- Frauenfeld
- Kreuzlingen
- Weinfelden
- Romanshorn