Muss ich mich zu erkennen geben?
Vielleicht fällt es Ihnen oder dir schwer, den Namen zu nennen bei einer Anfrage. Das ist auch in Ordnung so.
Wir möchten hier aber nochmals festhalten, dass wir uns strikte an die Schweigepflicht halten und keine Namen oder Informationen nach aussen tragen, auch nicht, wenn du noch jugendlich bist und deine Eltern noch nicht informiert sind über deine Situation.